Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) 2024
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 12. Februar 2024 die für das Jahr 2024 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) veröffentlicht.

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