Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) 2024

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 12. Februar 2024 die für das Jahr 2024 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) veröffentlicht.

Hier finden Sie die für 2024 geltenden Pauschbeträge