Wichtige neue Regelung zur Beschäftigung – Handeln Sie jetzt!
Neue Regelung zur befristeten Beschäftigung: Ab dem 1. März 2024 ermöglicht die neue befristete Arbeitsmarktregelung (§ 15d BeschV) vor allem tarifgebundenen Arbeitgebern, einschließlich des Gastgewerbes, den Zugang zu einem neuen Arbeitskräftepool durch ein jährliches Kontingent von 25.000 Zustimmungen, wobei eine frühzeitige Anmeldung von offenen Stellen und eine Vorabzustimmung für Aufenthaltstitel erforderlich sind.
Was bedeutet das für Sie?
- Zugang zu einem neuen Arbeitskräftepool: Sie können nun zusätzliche Arbeitskräfte einstellen, um Hochsaisonzeiten oder Personalmangel zu bewältigen.
- Keine Branchenbeschränkung: Diese Möglichkeit steht auch dem Gastgewerbe offen.
- Tarifbindung: Die Regelung kann nur von tarifgebundenen Arbeitgebern oder solchen, die einen allgemeinverbindlichen Entgelttarifvertrag anwenden, in Anspruch genommen werden.
Wichtig zu beachten:
- Kontingentierung: Die Bundesagentur für Arbeit hat ein Kontingent von 25.000 Zustimmungen pro Jahr festgelegt. Frühzeitiges Handeln ist also entscheidend.
- Meldung offener Stellen: Um den Bedarf anzumelden und Ihre Chancen zu erhöhen, melden Sie offene Stellen umgehend bei der Arbeitsagentur.
Nächste Schritte:
Nähere Informationen zum Antragsverfahren werden ab März auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit abrufbar sein.



