Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag diskutiert kontrovers über eine Flexibilisierung der Arbeitszeit
Am vergangenen Montag fand eine öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag statt. Gegenstand war erneut die Flexibilisierung der Arbeitszeit die vom VEBWK und den Arbeitgeberverbänden gefordert werden.
Während sich die Arbeitgeberverbände der Forderung der Unionsfraktion nach einer Flexibilisierung der Arbeitszeit angeschlossen und sich für die Möglichkeit eine wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ausgesprochen, wiesen Gewerkschaftsvertreter hingegen darauf hin, dass Flexibilität bei der Arbeitszeit in vielen Fällen jetzt schon möglich sei und plädierten dafür, am Acht-Stunden-Arbeitstag festzuhalten.
Die Flexibilisierung der Arbeitszeit ist für unsere Branche unabdingbar, wobei noch einmal ausdrücklich betont werden soll, dass es nicht um eine Verlängerung der Gesamtarbeitszeit geht, sondern um eine flexiblere Gestaltungsmöglichkeit. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie ermöglicht eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden, wohingegen das Deutsche Arbeitszeitgesetz im Regelfall eine tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden vorsieht.
Saisonale Schwankungen, unvorhergesehene Arbeitsbelastungen und vor allem die Arbeitszeitwünsche der Mitarbeiter sprechen für eine Anpassung des Arbeitszeitgesetzes an die Bedürfnisse der heutigen Zeit.
Wie kontrovers jedoch von den Beteiligten diskutiert wird, kann man der Pressemitteilung des Deutschen Bundestags entnehmen. Die Befürworter mit ihren Argumenten haben wir zur besseren Lesbarkeit in gelb markiert, die Gegner mit ihren Argumenten in blau.

