Zusatzkosten im Restaurant

Immer wieder einmal liest man in der Presse, dass manche Gastronomiebetriebe ihren Gästen Zusatzkosten in Rechnung stellen. Mal ist es ein Zuschlag für ein Gedeck, mal ein Energiekostenzuschlag. Aber ist das in Deutschland überhaupt erlaubt?

Die ganz klare Antwort lautet „NEIN“.

Die Preisangabenverordnung in Deutschland legt fest, dass Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe in ihren Preislisten Endpreise (Inklusivpreise) angeben müssen. Gemäß dieser Verordnung müssen die aufgeführten Preise in den Preislisten alle Kosten wie Bedienungsgeld und sonstige Zuschläge beinhalten. Dadurch sind zusätzliche Gebühren wie das in Italien häufig verwendete separate „Coperto“ (Gedeck), das neben den Speisen und Getränken berechnet wird, in Deutschland nicht erlaubt.

Auch ein Hinweis, dass auf alle Speisen ein Zuschlag von x Prozent erhoben wird ist unzulässig.

Bei steigenden Preisen müssen Gastronomen also ihre Preise anheben.