Reservierungen und No Show Gebühren
Bei einer festen Reservierung hat der Gast Anspruch auf irgendeinen Tisch. Allerdings ist es ihm zumutbar, eine gewisse Zeit zu warten, bis ein Tisch frei wird, wenn die noch sitzenden Gäste gerade zahlen. Gibt es trotz fester Reservierung keinen freien Tisch, kann der Gast Schadensersatz, z. B. für die Anfahrt geltend machen bzw. Mehrkosten für das Speisen in einem anderen Restaurant.
Was gilt umgekehrt, wenn der Gast reserviert und dann nicht erscheint? Oft bleibt eine nicht durchgeführte Stornierung ohne Folgen, weil der Wirt weder Namen noch Telefonnummer notiert hat. Ob dem Gastronomen ein Schadensersatz zusteht, hängt aber auch von der Art der Reservierungen ab.Wird für eine größere Personenzahl reserviert oder auch noch bestimmte Speisen (z. B. Hochzeit) behält der Wirt den Anspruch des vereinbarten Preises abzüglich seiner ersparten Aufwendungen. Juristen sprechen von einem „vorvertraglichen Schuldverhältnis“. Laut §311 des Bürgerlichen Gesetzbuches handelt es sich um eine „Vertragsanbahnung“. Der voraussichtliche Vertrag wurde im „No Show“-Fall nur von einer Seite eingehalten, dem Restaurant. Der Wirt kann den entstandenen „Vertrauensschaden“ dann geltend machen.
Wenn einfach nur ein Tisch reserviert wurde, wurde noch kein Vorvertrag geschlossen.
Was kann ich als Wirt generell tun, um sog. No Shows zu verhindern?
- Bei Veranstaltungen oder zu Festtagen an denen nur Menüs angeboten werden, lohnt es sich, bei der Reservierung Vorkasse zu nehmen.
- Reservierungen sich noch einmal schriftlich per Email bestätigen lassen oder seinerseits die Reservierung per Email oder SMS bestätigen
- Bei Reservierung nach der Kreditkartennummer zur Absicherung der Buchung fragen.
- Stornogebühren in AGBs vereinbaren, die vom Gast insbesondere bei der Online-Buchung, gelesen und akzeptiert wurden.
- Automatische E-Mail mit Bestätigungs- oder Stornieroption versenden: Diese Art von Erinnerungsmail ist eine E-Mail, die dem Kunden am Tag vor seiner Restaurant Reservierung gesendet wird. Darin kann er auf zwei Schaltflächen klicken: “Ich bestätige meinen Besuch” oder “Ich storniere meine Reservierung”.



