Halloween und das Tanzverbot
Das Tanzverbot an Allerheiligen an diesem Samstag bedeutet, dass die Musik leise und ernst sein muss. Fröhliche Partys sind verboten. Was gilt dann aber für den Abend vorher: also Halloween?
Seit 2013 tritt das Tanzverbot erst um 2 Uhr morgens in Kraft. Vorher musste schon um Mitternacht Schluss sein mit Party, Tanz und Musik.
Nachtschwärmer können dieses Wochenende also zumindest zwei Stunden lang in den Feiertag hinein feiern.
Und was bedeutet das für Allerheiligen?
Tanzverbot bedeutet nicht, dass die Clubs und Diskotheken auch um 2 Uhr schließen müssten. Die Lokale können durchaus länger geöffnet bleiben. Die Betreiber und ihr Personal müssen aber sicherstellen, dass nicht getanzt wird und dass die Musik nicht zu laut und zu fröhlich ist. Anderenfalls könnte es bei einer Kontrolle durch Polizei oder Ordnungsämter Ärger geben.

Das sollte aber auch im tiefsten katholischen Bayern bereits bekannt sein:
Am 31. Oktober wird die Reformation gefeiert ( – Schlag nach bei Luther! – ), nicht der HUHU – Halloween – Schmarrn, den uns einzelne Wirtschaftszweige und die Gastronomie schmackhaft machen möchten.
Wär‘ schon lukrativ, wenn Wirte mit der gleichen Hartnäckigkeit, mit der sie jungen Leuten einreden, dass „man“ eben länger ausgehen und feiern muss, ihnen auch beibringen könnten, das Gruseln ausgiebig zu begießen, gell? Mal sehen, wie weit sich Deutschland noch verblöden lässt!