VGH: Gastronomie-Rauchverbot gilt auch für Raucherclubs

Das strikte Rauchverbot in Bayerns Gastronomie gilt auch für Rauchervereine und Raucherclubs. Dies hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung klargestellt (Az.: Vf. 26-VII-10). Mit einer Popularklage beim Verfassungsgerichtshof hatte ein Antragsteller Ausnahmen für Rauchervereine und Raucherclubs durchsetzen wollen. Gaststätten und Vereinsräume, zu denen nur eine abgrenzbare Personengruppe Einlass erhalte, seien nicht öffentlich zugänglich, argumentierte der Antragsteller. Es bestehe deshalb kein sachlicher Grund, solche Vereine anders zu behandeln als geschlossene Gesellschaften.

bitte weiterlesen bei: Passauer Neue Presse

  1. Steffi
    Steffi sagte:

    …will sagen??? Man darf also nicht unter „sich“ rauchen??? Was ist denn mit Dampfen, geht daas denn nun, da ja jetzt auch Studien beweisen, dass das nicht schädlich ist??? Oder sind die katholischen Baern da auch wieder auf der „Überholspur“ und verbieten erstmal alles…??!!!

    Schaut Euch mal die NT-V Werbung an, Leute!!!! Selbstironie ist klasse!!!!!

  2. Ferdi
    Ferdi sagte:

    Endlich mal ein gut zu lesender Eintrag, besten Dank. Muss man sich nochmal in Ruhe durchlesen. Generell finde ich den Blog leicht zugaenglich.