GESETZLICHES RAUCHVERBOT: RAUCHLOS KOSTET UMSATZ
Verpächter trägt für Umsatzeinbußen keine Verantwortung
Allerorten stöhnen Gastronomen über massive Umsatzrückgänge, seitdem die Bundesländer in Deutschland Raucherinnen und Rauchern durch strenge Rauchverbote den öffentlichen Genuss von Tabakwaren madig machen.
Ein Gastronom stellte sich jetzt auf den Standpunkt, dass das gesetzliche Rauchverbot ein Mangel im Pachtverhältnis darstellt und der Verpächter wegen des insoweit eingetretenen Umsatzeinbruchs schadensersatzpflichtig sei. Klar, dass der Verpächter das völlig anders sah.
Quelle: AHGZJobs

Gefaellt mir sehr der Blog. Gute Themenwahl.
Ich habe mir jetzt eine E-Zigarette besorgt. Gleicher Geschmack, gleiche Suchtbefriedigung und zählt nicht als rauchen (=verbrennen von Tabak). Ich sitz in jeder Kneipe und befriedige mich 🙂