Klage gescheitert – Nachbarn müssen Zigarettenqualm auf Balkon dulden

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Rauchen auf dem Balkon ist auch dann erlaubt, wenn Nachbarn sich durch den Zigarettenrauch belästigt fühlen. Das hat das Landgericht Potsdam entschieden. Die Richter wiesen damit in der Berufungsinstanz die Klage von Nachbarn eines Raucher-Ehepaares ab (Az.: 1 S 31/13).

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