Hygiene-Ampel ist Einbahnstraße für Gastronomie und Verbraucher
(PresseBox) (Frankfurt, 01.02.2013) „Verbraucherschutz und Hygienepraxis haben bei hessischen Gastronomiebetrieben eine hohe Priorität. Sie sind die Basis ihres Geschäftsmodells und müssen nicht durch ein Siegel gekennzeichnet werden“, sagt Dr. Friedemann Götting-Biwer, Federführer Recht der Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern, vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über die Einführung einer Hygiene-Ampel.
„Sofern eine akute Gesundheitsgefahr für den Verbraucher besteht, muss der Betrieb nach geltendem Recht geschlossen werden“, betont Dr. Götting-Biwer. Ohne Gesundheitsgefahren gebe es jedoch keinen Anlass für einen „Warnhinweis“ im Rahmen einer Hygiene-Ampel – auch nicht auf freiwilliger Basis der Betriebe.
