Klage gegen Rauchverbot
Hamburg raucht wieder
In Hamburg darf wieder gequalmt werden: Unter bestimmten Auflagen dürfen Restaurantbesitzer ihren Gästen das Rauchen wieder gestatten. Das Bundesverfassungs- gericht hat das ausnahmslose Rauchverbot in Speisegaststätten für verfassungswidrig erklärt. Geklagt hatte eine Hamburger Wirtin, die die unterschiedliche Behandlung von Kneipen und Restaurants nicht gerechtfertigt fand.


Das verstehe ich jetzt nicht. Angeblich hat das Bundesverfassungsgericht das bayerische strikte Rauchverbot als verfassungsgemäß erklärt. Für Hamburg soll es jetzt verfassungswidrig sein? Was stimmt denn nun?
Urteile vom Bundesverfassungsgericht sind in ganz Deutschland bindend. Wird dann endlich auch das bayerische Raucherdiskriminierungsgesetz geändert?