VEBWK Merkblatt zur E-Rechnung
Ab dem 1. Januar 2025 wird in Deutschland die E-Rechnung für Unternehmen zur Pflicht. Dies bedeutet, dass Rechnungen an staatliche und andere Unternehmen nur noch in elektronischem Format verschickt und empfangen werden dürfen. Dies ist Teil eines größeren EU-Plans, den Warenverkehr innerhalb Europas zu digitalisieren und zu vereinfachen.
Was bedeutet das für Sie?
- Unternehmen müssen ab 2025 auf Software umsteigen, die den Versand und Empfang von E-Rechnungen unterstützt
- Eine einfache Buchhaltung mit Excel und Word wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ausreichend sein.
Wir haben für unsere Mitglieder ein Merkblatt erstellt, das die wichtigsten Fragen klärt.
