Erleichterungen für Beherbergungsbetriebe: Wegfall der Meldepflicht für Inländer – Ausnahmen für Kurorte bleiben bestehen
Heute hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Bürokratieentlastungsgesetz IV verabschiedet. Ein zentraler Punkt dieses Gesetzes ist die Novellierung des Bundesmeldegesetzes, welche für inländische Beherbergungsgäste eine wesentliche Erleichterung bringt.
Wegfall der Meldepflicht für inländische Gäste
Ab dem Jahreswechsel wird es für inländische Hotel- und Pensionsgäste keine Pflicht mehr geben, ihre Meldedaten zu hinterlegen – weder handschriftlich noch digital. Dies bedeutet nicht nur eine enorme Vereinfachung für Gastgeber, sondern auch einen deutlichen Schritt in Richtung Bürokratieabbau, den wir als Verein seit langem fordern.
Ausnahmen und Regelungen für ausländische Gäste
Für ausländische Gäste, bleibt das bisherige Meldeverfahren unverändert.
Es gibt allerdings weiterhin bestimmte Unterkünfte, insbesondere in Heilbädern und Kurorten, in denen auch inländische Gäste ihre Daten hinterlegen müssen. Diese Einrichtungen benötigen die Informationen für ihre Kurbeitrags- und Fremdenverkehrssysteme. Diese Datenerhebungspflichten an der Hotelrezeption, ergeben sich u. a. aus den jeweiligen Kommunalabgabengesetzen und Gemeindesatzungen (Kurtaxen, Tourismusabgaben etc.).
