Neue Meldepflicht für Kassensysteme ab 2025

Wir möchten Sie über wichtige Änderungen bezüglich der Meldepflicht für elektronische Kassensysteme informieren, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten. Hier sind die wesentlichen Punkte, die Sie beachten müssen:

Einführung der Meldepflicht für Kassensysteme

Mit der Einführung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) für Registrierkassen zum 1. Januar 2020 war vorgesehen, dass diese Kassensysteme den Finanzämtern in Papierform gemeldet werden müssen. Im Nachgang hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) jedoch von dieser Papiermeldung abgesehen und einen Aufschub gewährt, bis eine elektronische Meldung möglich ist. Diese Möglichkeit wird nun ab dem 1. Januar 2025 verfügbar sein.

Elektronische Übermittlung ab 2025

Die technische Möglichkeit zur elektronischen Meldung wird über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle ab dem 1. Januar 2025 bereitgestellt. Alle Registrierkassen müssen dann dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden.

Fristen und Vorgaben für die Meldung

  • Systeme vor dem 1. Juli 2025 angeschafft: Diese Kassensysteme müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.
  • Systeme nach dem 1. Juli 2025 angeschafft: Die Mitteilung über die Anschaffung muss innerhalb eines Monats erfolgen.
  • Außerbetriebnahme von Kassensystemen: Kassensysteme, die ab dem 1. Juli 2025 außer Betrieb genommen werden, müssen ebenfalls innerhalb eines Monats nach der Außerbetriebnahme gemeldet werden.

Wichtig: Vor der Mitteilung der Außerbetriebnahme muss die Anschaffung des Kassensystems gemeldet worden sein. Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 endgültig außer Betrieb genommen wurden und nicht mehr im Betrieb sind, müssen nur gemeldet werden, wenn die Anschaffung bereits gemeldet wurde.

Einheitliche Mitteilung und Gleichstellung

  • Einheitliche Mitteilung: Alle elektronischen Aufzeichnungssysteme einer Betriebsstätte müssen in einer einheitlichen Mitteilung übermittelt werden.
  • Gleichstellung von gemieteten oder geleasten Systemen: Diese stehen den angeschafften Systemen gleich und sind ebenfalls meldepflichtig.

Wir bitten alle Mitglieder, sich rechtzeitig auf diese Änderungen einzustellen und die entsprechenden Meldungen fristgerecht vorzunehmen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.