Neugestaltung der EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung

Die Europäische Union nimmt neue Maßnahmen zur Reduzierung der steigenden Abfallmengen durch eine überarbeitete Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung vor. Ziel dieser Neuregelung ist es, die Menge an Verpackungsabfällen bis 2040 signifikant zu verringern, insbesondere durch die Reduzierung von Kunststoffmüll.

Wichtige Änderungen und Maßnahmen

Verbot von Einwegkunststoffverpackungen

Ab dem 1. Januar 2030 tritt ein weitreichendes Verbot für bestimmte Arten von Einwegkunststoffverpackungen in Kraft. Dazu gehören:

  • Verpackungen für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse.
  • Lebensmittel- und Getränkeverpackungen, die in Gastronomiebetrieben zum Verzehr oder ausgeschenkt werden.
  • Einzelportionen von z. B. Gewürzen, Soßen, Sahne und Zucker.
  • Kleine Einwegverpackungen für Toilettenartikel in Hotels.
  • Sehr leichte Kunststofftragetaschen.

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Umweltbelastung durch Kunststoffe zu reduzieren und die Recyclingquoten zu verbessern.

Papierverpackungen nicht betroffen

Ursprünglich sollten auch Papierverpackungen den strengen Beschränkungen unterwerfen werden. Die überarbeitete Verordnung erkennt nun die ökologischen Vorteile der Papierindustrie an und befreit Papierverpackungen von den strengsten Vorgaben für Mehrwegsysteme. 

Gesetzliche Verpflichtung zu kostenlosem Leitungswasser abgewendet

Ein Vorschlag, der die verpflichtende Bereitstellung von kostenlosem Leitungswasser in Restaurants vorsah, wurde zurückgezogen. Stattdessen obliegt es nun den Mitgliedstaaten, entsprechende Anreize zu schaffen und die Umsetzung dieser Initiative zu fördern.

Nächste Schritte

Die formelle Zustimmung des Rates steht noch aus und wird nach den Europawahlen im Herbst erwartet. Nach Zustimmung und der Veröffentlichung der amtlichen Fassung der Verordnung wird diese dann voraussichtlich Anfang 2025 in Kraft treten. Bis dahin werden dann auch weitere Details feststehen.

Ausführliche Informationen zur EU-VerpackV