Corona-Wirtschaftshilfen: Fristverlängerung bis zum 30. September 2024

Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat bekanntgegeben, dass die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) letztmalig bis zum 30. September 2024 verlängert wurde.

Diese Entscheidung wurde in einer Sonderbesprechung der Wirtschaftsministerkonferenz getroffen und kommt insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen zugute. Die Verlängerung gibt Ihnen und Ihren prüfenden Dritten mehr Zeit, die notwendigen Unterlagen sorgfältig und ohne Eile vorzubereiten und einzureichen.

Außerdem wir der Prüfprozess von nun an vereinfacht und beschleunigt, um Kanzleien zu entlasten und den Bearbeitungsprozess effizienter zu gestalten.

Für weitere Details besuchen Sie die offizielle Webseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Pressemitteilung des bayerischen Wirtschaftministeriums