Neue Chancen in der Gastfreundschaft: Kontingentierte Arbeitseinwanderung und Erfahrungszuwanderung jetzt möglich

Wichtige Neuerungen in der Arbeitseinwanderung, die für unsere Branche bedeutende Chancen bergen, sind seit dem 1. März in Kraft. Mit dem „Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0“ haben sich zwei wesentliche Türen geöffnet: die Möglichkeit der kontingentierten Zuwanderung und die neue Option, Fachkräfte basierend auf ihrer berufspraktischen Erfahrung („Erfahrungssäule“) zu beschäftigen. Diese Änderungen erleichtern die Anstellung von qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten erheblich, da nun keine Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse mehr nötig ist.

Passend zum Beginn der zweiten Phase des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2.0 haben das Bundesinnenministerium und die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre fachlichen Anweisungen aktualisiert und herausgegeben. Zusätzlich wurde auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit ein neuer Bereich speziell für das Thema der Arbeitsmigration gestaltet.

Des Weiteren sind zum 1. März erleichterte Bedingungen für Nebenbeschäftigungen während Studienaufenthalte, in Kraft getreten.

Für Gastronomiebetriebe bietet sich jetzt die Gelegenheit, diesen neuen Weg der Arbeitskräftegewinnung zu erkunden. Wir ermutigen Sie, sich mit den Neuerungen vertraut zu machen und die Möglichkeiten zu prüfen, die sich für Ihr Gasthaus ergeben könnten.