Im Oktober 2023 ist die Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung in Kraft getreten. Die Regelung legt fest, wie Bio-Zutaten und Produkte in der Gastronomie gekennzeichnet werden müssen und führt ein staatliches Bio-AHV-Label in Bronze, Silber und Gold ein, um den jeweiligen prozentualen Anteil an Bio-Produkten auszuweisen.
Kürzlich veröffentlichte das Bundesministerium für Ernährung einen Informationsflyer mit dem Titel „Bio in der Gastronomie einfach umsetzen„. Dieser Flyer bietet eine detaillierte Anleitung zur Erlangung des Bio-Zertifikats bzw. Bio-AHV-Siegels. Er erläutert auch die Neuerungen der aktuellen Bio-AHV-Verordnung im Vergleich zu früheren Verfahren. Zusätzlich enthält er nützliche Informationen und Verweise auf Beratungs- und Informationsdienste, die die Implementierung und Zertifizierung unterstützen.