Ausnahmeregelung: Im Karneval darf geraucht werden

Düsseldorf (RP). Prinzenkürung, Fernsehsitzung, Prinzenball – es darf geraucht werden. Die Veranstalter nutzen eine Ausnahmeregelung fürs Brauchtum im NRW-Nichtraucherschutzgesetz. Beschwerden gibt es selten, sagen sie: „Düsseldorfer Jecke pflegen die Toleranz.“

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