Wirte in Einkaufspassagen müssen Rauchverbot überwachen

MANNHEIM. Die Bewirtschaftung von außerhalb einer Gaststätte gelegenen Flächen in einer überbauten Einkaufspassage ist keine (rauchverbotsfreie) Außengastronomie im Sinne des Landesnichtraucherschutzgesetzes. Das hat der 10. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit Urteil vom 18.10.2011 entschieden. Wie das Gericht mitteilt, wurde damit die Berufung einer Mannheimer Gaststättenbetreiberin gegen ein gleichlautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zurückgewiesen.

Quelle: AHGZ