Was an stillen Feiertagen verboten und erlaubt ist

Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag

Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag – stille Feiertage im November, an denen in NRW und somit auch in Köln spezielle Regelungen gelten. Unter anderem sind auch tagsüber bestimmte Veranstaltungen verboten.

Quelle: koeln.de