Gastro-Rauchverbot – Punktsieg für Gastronomin: Qualmverbot teilweise verfassungswidrig

Neue Wendung bei einem Dauer-Nervthema: In Hamburg ist das sog. Passivraucherschutzgesetzt teilweise verfassungswidrig. Das Verwaltungsgericht gab einer Klage einer Gaststätten-Betreiberin statt. Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Quelle: hottelling.wordpress