Rauchverbot im Thekenraum einer Zwei-Raum-Gaststätte
In Rheinland-Pfalz kann in Zwei-Raum-Gaststätten der kleinere, separate Raum als Raucherzimmer genutzt werden. Dies gilt freilich dann nicht, wenn der andere, rauchfreie Raum nur über diesen Raucherraum erreicht werden kann.
