Wichtige Änderungen zur elektronischen Kassenführung
Das Bundesfinanzministerium hat die Ausfüllhilfe „Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 146a Absatz 4 Abgabenordnung)“ überarbeitet. Diese soll Betriebe bei der Vorbereitung unterstützen.
Wichtige Änderungen im Überblick:
- Formularaufruf über ELSTER: Hinweise dazu finden Sie auf Seite 1 der Anleitung.
- Datenübernahme bei Mehrfach-Mitteilungen: Ein entsprechender Hinweis wurde auf Seite 2 ergänzt.
- Erforderliche Grundangaben: Die Steuernummer und Angaben zum Steuerpflichtigen müssen enthalten sein (Seite 2).
- Anzahl der Kassen: Bei der Angabe der Anzahl der Kassen ist auf die in einer Betriebsstätte genutzten Geräte abzustellen (Seite 4).
- Beispiele für Außerbetriebnahme: Zusätzliche Beispiele sind auf Seite 8 aufgeführt.
- Verzicht auf bestimmte Angaben: Informationen zur Installation der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE), deren Ablaufdatum und Hersteller sind nicht mehr erforderlich.

