Wichtige Änderungen zur elektronischen Kassenführung

Das Bundesfinanzministerium hat die Ausfüllhilfe „Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 146a Absatz 4 Abgabenordnung)“ überarbeitet. Diese soll Betriebe bei der Vorbereitung unterstützen.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Formularaufruf über ELSTER: Hinweise dazu finden Sie auf Seite 1 der Anleitung.
  • Datenübernahme bei Mehrfach-Mitteilungen: Ein entsprechender Hinweis wurde auf Seite 2 ergänzt.
  • Erforderliche Grundangaben: Die Steuernummer und Angaben zum Steuerpflichtigen müssen enthalten sein (Seite 2).
  • Anzahl der Kassen: Bei der Angabe der Anzahl der Kassen ist auf die in einer Betriebsstätte genutzten Geräte abzustellen (Seite 4).
  • Beispiele für Außerbetriebnahme: Zusätzliche Beispiele sind auf Seite 8 aufgeführt.
  • Verzicht auf bestimmte Angaben: Informationen zur Installation der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE), deren Ablaufdatum und Hersteller sind nicht mehr erforderlich.

Aktualisierte Ausfüllhilfe