VEBWK Merkblatt zur E-Rechnung

Ab dem 1. Januar 2025 wird in Deutschland die E-Rechnung für Unternehmen zur Pflicht. Dies bedeutet, dass Rechnungen an staatliche und andere Unternehmen nur noch in elektronischem Format verschickt und empfangen werden dürfen. Dies ist Teil eines größeren EU-Plans, den Warenverkehr innerhalb Europas zu digitalisieren und zu vereinfachen.

Was bedeutet das für Sie?

  • Unternehmen müssen ab 2025 auf Software umsteigen, die den Versand und Empfang von E-Rechnungen unterstützt
  • Eine einfache Buchhaltung mit Excel und Word wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ausreichend sein.

Wir haben für unsere Mitglieder ein Merkblatt erstellt, das die wichtigsten Fragen klärt.

Merkblatt E-Rechnung